Wahlarzt

In meiner Privatordination bin ich als Wahlarzt tätig. Der Begriff „Wahlarzt“ leitet sich aus dem Recht des Patienten ab, sich den behandelnden Arzt frei zu wählen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Ich habe keinen Vertrag mit den gesetzlichen Versicherungsträgern. Das bedeutet, dass nicht mit der eCard abgerechnet werden kann!

Im Anschluss an die Ordination ist das Behandlungshonorar von Ihnen bitte Vorort bar oder mit Karte zu begleichen. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie bei Ihrer gesetzlichen Versicherung einreichen können. Im Normalfall werden Ihnen bis zu 80% des Kassenarzttarifes (nicht des Wahlarzthonorares) refundiert.

Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, je nach Vertrag, die Differenz zwischen Kassenarzttarif und Behandlungshonorar rückerstattet zu bekommen.